Wir sind Vertragspartner mit folgenden Krankenkassen und können mit diesen direkt verrechnen:
- ÖGK (vormals Gebietskrankenkasse)
- BVAEB (vormals BVA und VAEB)
- SVS (vormals SVA und SVB)
Bei einigen Kostenträgern gibt es Selbstbehalte, die direkt von der Krankenkasse eingehoben werden.
Sie benötigen einen vom Facharzt für HNO, Kinderheilkunde, Neurologie oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausgestellten Verordnungsschein. Dieser Schein muss von der zuständigen Krankenkasse bewilligt sein.
Aufgrund der Corona Pandemie ist die Bewilligungspflicht bis auf weiteres ausgesetzt.
Für Patienten anderer Krankenkassen gilt:
Sie benötigen einen vom Facharzt ausgestellten und von Ihrer Krankenkasse bewilligten Verordnungsschein. Jede Therapie wird gleich in Rechnung gestellt. Nach 10 Sitzungen schicken Sie den bewilligten Verordnungsschein gemeinsam mit der Honorarnote an Ihren Krankenversicherungsträger. Dieser refundiert den jeweils gültigen Tarif.