Kosten

Ich bin Vertragspartnerin folgender Sozialversicherungsträger und kann mit diesen direkt verrechnen:

  • ÖGK 

  • BVAEB 

  • SVS

Bei einigen Kostenträgern gibt es eventuell Selbstbehalte, die direkt von den Versicherungsträgern eingehoben werden. Bitte erkundigen Sie sich selbst.


Sie benötigen einen vom Allgemeinarzt oder Facharzt (für HNO, Kinderheilkunde,  Neurologie oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) ausgestellten Verordnungsschein. Dieser Schein muss von der zuständigen Sozialversicherungsanstalt bewilligt  sein.
Derzeit ist bei der ÖGK und BVAEB die Bewilligungspflicht bis auf weiteres ausgesetzt.

Wichtige Information:

Bitte kommen Sie pünktlich zur Therapie, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden.

Sollten Sie einen Termin nicht in Anspruch nehmen können, sagen Sie sobald als möglich ab - spätestens 24 Stunden vorher (für einen Montagstermin gilt der Freitag). Zu spät abgesagte oder nicht abgesagte Therapien stelle ich Ihnen privat in Rechnung. Die Kosten für versäumte Termine können bei den Sozialversicherungsträgern nicht zur Refundierung eingereicht werden.

Ich bitte um Verständnis für diese notwendig gewordene Maßnahme.