Ich bin Vertragspartnerin folgender Krankenkassen und kann mit diesen direkt verrechnen:
- ÖGK
- BVAEB
- SVS
Bei einigen Kostenträgern gibt es eventuell Selbstbehalte, die direkt von der Krankenkasse eingehoben werden.
Sie benötigen einen vom Allgemeinarzt oder Facharzt (für HNO, Kinderheilkunde, Neurologie oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) ausgestellten Verordnungsschein. Dieser Schein muss von der zuständigen Krankenkasse bewilligt sein.
Derzeit ist bei der ÖGK und BVAEB die Bewilligungspflicht bis auf weiteres ausgesetzt.